Die Nutzung der EUROWEG-Verrechnungsdatenbank
ONLINE ab 1. Mai 2016 / Aktuelle Ausgabe: 04.03.2023 HJKDiese Vereinbarung erklärt das Geschäft der EUROWEG Leistungsverrechnung, welche hier erstmals in der Form des „Elektronischen Wechsel" ein von den Banken (Inkl. FED und ESM) unabhängiges Zahlungsmittel allen Unternehmern und ihren Kunden anbietet. EUROWEG ist ein als elektronisches Unternehmer-Waren-und Dienstleistungs-Kredit-Gelt zu bezeichnendes "Wechseldokument auf 720 Tage oder länger". Er wird als „Wertspeicher-Gelt“ bezeichnet und ersetzt das materielle Tauschmittel-Geld der Banken. Die Registrierungen sind kostenlos. Die Verrechnungsprovision von 3% wird in €W nur dem Lieferanten abgezogen, der diese in die Rechnung einschliesst.
Zur Einführung und Verbreitung des „Wertspeicher-Geltes gebucht als EUROWEG Elektronischer Wechsel“ gründen wir Sektionen der HuMan-Bewegungen „HMB“in allen Ländern und Städten als politisch aktive Vereine. Diese haben die Gesetzeslage entsprechend anzupassen durch Mehrheitsbeschluss.
Dass Steuern nun auch wieder in „Leistungswerten“ wie früher der Zehnte, und nicht nur wie heute gesetzlich vorgeschrieben in Banken-Geld bezahlt werden können, ist einer der wichtigsten Gesetzes-Artikel, der den modernen Internet Zeiten angepasst werden muss.
Die HuMan-Bewegungen empfehlen als Vermittler die EUROWEG Verrechnungszentrale. EUROWEG ist ein offenes, unlimitiertes und zeitlich unbegrenztes Schulden- und Guthabenregister im Internet, ähnlich einem gemeinsamen Buchhaltungsprogramm, welches Rechnungen in Debitoren- und Kreditorenkonten gegenrechnet und geldlos ausgleicht. EUROWEG ist somit eine Verrechnungs-Datenbank nach dem CH Gesetz OR 120, worin steht, dass Leistungen durch Verrechnung bezahlt werden können. Zugelassen sind Firmen und Personen. EUROWEG ersetzt den dualen Tauschhandel über Geld durch einen multilateralen offenen Handel über Mobile Telefone oder durch Internet-Verrechnungskonten, welche zeitlich unbegrenzt stehen gelassen werden können ohne Zinsbelastung. Die Kontensalden im Minus verpflichten den Inhaber zu einer Gegenleistung an beliebige EUROWEG-Teilnehmer zeitlich unlimitiert und ohne Verjährungsrecht.
Das Bezahlen über das Handy (Mobil-Telefon) entspricht bei EUROWEG der Kasse oder dem Portemonnaie, in dem stets ein positiver Saldo ausgewiesen wird. Dieser kann durch das Aufladen bei jedem Unternehmer, der bei EUROWEG als Handy-Aufladestation registriert ist, durch Bargeldeinzahlung aufgefüllt werden. Will ein Handy-Guthabenbesitzer zurück in Bargeld tauschen, so kann er das bei jedem Unternehmer mit Handy-Auszahlungsberechtigung sofort verlangen. Vorteilhaft werden jene Unternehmer angezeigt, deren Verrechnungskonto einen Minus-Saldo ausweist.
I. TÄTIGKEIT VON EUROWEG
EUROWEG ist eine EDV-gesteuerte Internet Wirtschaftsinformations- und Verrechnungs-Datenbank, die Ein- und Verkäufe der angeschlossenen Firmen und Konsumenten ganz oder teilweise über ein Verrechnungskonto, hier Elektronisches Wechselkonto genannt (Elektronischer Wechsel= stehen lassen der Rechnungen, bis sich diese durch Gegenrechnungen von EUROWEG-Teilnehmern wieder auflösen) geldlos verrechnet. Den Teilnehmern wird die Möglichkeit eingeräumt, die zwischen ihnen getätigten Liefer-/Leistungsgeschäfte ganz oder teilweise im Wege des Verrechnungssystems 730 Tage lang geldlos abzuwickeln. Das Start-Limit für Unternehmer beträgt W€ – 33‘000.- Es kann beliebig erhöht werden. Rechtsbeziehungen aus Lieferungen/Leistungen entstehen somit nur zwischen den Teilnehmern (Geschäftspartnern). EUROWEG ist nicht Vertragspartner oder Garant für einen Anspruch eines Marktteilnehmers gegen einen anderen. Die politische HuMan-Bewegung stellt den EUROWEG-Teilnehmern die Grundlagen der HuMan-Wirtschaft, der Wirtschaftstheorie für gesättigte Märkte, sowie ihre WEG-Begleiter als Unterstützung für höhere Umsätze mit angemessenen Gewinnen zur Verfügung. Die Leistungen der WEG-Begleiter sind in den nachstehenden Gebühren/Provisionen mit 1% enthalten.II. BEITRITT
Die Vertragspartner werden durch Beitritt Teilnehmer am Verrechnungspool und bilden untereinander einen Verrechnungsvertrag (Elektronischer Wechsel-Vertrag). Der Beitritt erfolgt durch Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen sowie der Registrierung und bedarf der Zustimmung durch EUROWEG. Diese Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Aufnahme nicht binnen 7 Tagen ab Registrierung eine Ablehnung seitens EUROWEG erfolgt.III. ANERKENNUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden EUROWEG Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer zur Kenntnis gebracht, von diesem durchgelesen und damit anerkannt. EUROWEG ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ändern. Im Übrigen gelten, soweit in den EUROWEG Geschäftsbedingungen keine besonderen Regelungen getroffen wurden, die gesetzlichen Bestimmungen. Allfällige Änderungen der EUROWEG Geschäftsbedingungen sind für den Teilnehmer verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 14 Tagen ab deren Bekanntgabe in den EUROWEG News sein Vertragsverhältnis schriftlich aufkündigt. Die Anerkennung der Geschäftsbedingungen erfolgt durch den Klick auf den Button "Ich akzeptiere die Geschäftsbedingungen" Durch den Klick auf den Button "Ich akzeptiere nicht" wird die Registrierung unterbrochen.IV. GESCHÄFTSABWICKLUNG VON EUROWEG VERRECHNUNGSGESCHÄFTEN
Als Teilnehmer am Pool ist eine registrierte Firma oder aktive Person berechtigt, Waren/Dienstleistungen anderer EUROWEG Teilnehmer durch Eintragung auf seiner online Saldoübersicht zu beziehen, ohne für diese Waren/Dienstleistungen bar bezahlen zu müssen. Als Gegenleistung bietet der Registrierte seine eigenen Waren/Dienstleistungen anderen Teilnehmern am EUROWEG Pool zum Bezug an. Es soll ein angemessener Mindest-Gewinn von 7% oder mehr als Aufschlag berechnet werden. Höhere Gewinnaufschläge als das Mass für Freiheit und Motivation sind entsprechend der Einmaligkeit des Angebotes individuell nach Kalkulation vom Verkäufer festzulegen. Der Verkäufer kalkuliert auch die hier in EUROWEG anfallenden Gebühren und gesetzlichen Steuern wie üblich in seine Leitungen ein. Siehe Kosten der Verrechnung. Ebenso sind auf allen Warenrechnungen je Land die dort übliche Mehrwertsteuern auszuweisen und zu verlangen. Die Waren oder Dienstleistungen werden vom Verkäufer online im integrierten E-Shop angeboten.Alle Geschäfte und Transaktionen werden zwischen den registrierten Teilnehmern abgewickelt und nicht mit EUROWEG. EUROWEG ist nicht Käufer oder Verkäufer der Waren oder Leistungen. Somit ist EUROWEG nie klagbarer Rechtspartner bei Verrechnungs- oder Kompensationsgeschäften über EUROWEG.
V. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DER EUROWEG
EUROWEG übernimmt auch keinerlei Haftung und Garantie für gehandelte Waren oder Dienstleistungen. Im Falle von Unstimmigkeiten bei einem Geschäft können die online Kommunikationsmöglichkeiten benutzt werden, es ist aber immer direkt der Geschäftspartner und nicht EUROWEG zu kontaktieren. EUROWEG übernimmt auch keinerlei Haftung für die Richtigkeit der online angebotenen Waren/Leistungen/ Links zu anderen World Wide Web Seiten und Preisen. EUROWEG hat das Recht, aber nicht die Pflicht, Angebote zu ändern oder zu löschen, sollten diese nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen.EUROWEG nimmt durch die WEG-Begleiter unterstützenden Einfluss und Kontrolle auf Vereinbarungen, Lieferbedingungen, Versand und Versandkosten und die Preisgestaltung der angebotenen Waren/Leistungen der registrierten Teilnehmer. Der Mindest-Gewinn-Schutz als Basis des Blankokredites und der Lieferung auf "Rechnung mit 730 Tage Zahlungsziel" unter den Lieferanten zu ihren Kunden und unsere demnächst möglichen Konkursabsicherung, führen zudem zur erhöhten Motivation aller Leistungsverrechner, immer gerne Waren und Leistungen über das EUROWEG-System anzubieten. Somit ist jedes Mitglied an einer langfristigen Zusammenarbeit mit allen EUROWEG-Teilnehmern interessiert. (Siehe Gewinnschutz-Philosophie der HuMan-Wirtschaft).
VI. DIE BUCHUNG
Sämtliche Transaktionen verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, als 100% Preis in EUROWEG "W€" Verrechnung und werden online erfasst und gespeichert. Splitting der Zahlungswege z.B. 50% über EUROWEG Verrechnungskonten und 50% über das Bank-Konto oder in bar zu begleichen, müssen vor Liefervertrag mit dem Kunden vereinbart werden, ansonsten der über EUROWEG verrechnete Preis als der Gesamtpreis angesehen werden kann. Das Splitting wird bei der Anlegung von Artikeln im E-Shop festgelegt.Die Preis-Daten in W€ dienen der internen Kontrolle und Belegung der abgewickelten Geschäfte zwischen registrierten Teilnehmern, sowie der Verrechnung der Geschäfte über das EUROWEG Verrechnungskonto. Alle Transaktionen werden mit einer gültigen PIN Nummer durchgeführt und in EUROWEG, abgek. W€ (=Verrechnungs-Euro) verbucht. Zu dieser PIN hat nur der Konto-Inhaber oder eine von ihm ermächtigte Person Zugang. Die PIN-Nummer ist sorgfältig aufzubewahren. Für missbräuchliche Verwendung haftet der Zugangsberechtigte. EUROWEG macht keinerlei Buchungen mit Firmen oder Geschäftspartnern, welche nicht bei EUROWEG gelistet sind.
VII. SALDOÜBERSICHT
Der Registrierte hat Anspruch auf Eintragung der Transaktion und der von ihm erbrachten bzw. bezogenen Lieferungen/Leistungen zwischen ihm und einem anderen Verrechnungspool Teilnehmer in seiner bei EUROWEG geführten online Saldoübersicht. Diese dient der Saldoabstimmung in Form eines kaufmännischen Kontokorrents. Hierfür gelten jedoch nachstehende Bedingungen:Die Verwendung der von EUROWEG vorgeschriebenen online Formulare. Ausreichendes Buchungslimit oder Deckung (Guthaben) des zu belastenden Teilnehmers auf der Saldoübersicht. Ausdrücklich vereinbart ist, dass die Eintragungen auf der Käufer- und Verkäufersaldoübersicht in der Höhe des angeführten Betrages an Zahlungsstatt erfolgen und den Geschäftsfall quittieren. Jeder Teilnehmer darf auf seiner Saldoübersicht einen beliebig hohen Überschuss ansammeln und über diesen im Rahmen der EUROWEG Geschäftsbedingungen von EUROWEG im Austauschverkehr frei verfügen; eine Barauszahlung kann erst nach 365 Tagen oder später (abhängig von der Höhe der Summe) begehrt werden. Dabei ist nicht EUROWEG der Schuldner, sondern alle Konto-Inhaber, welche ein zu hohes Minus über längere Zeit stehen gelassen haben. Diese Minussalden die älter sind als 365 - 720 Tage werden über den zugeordneten WEB Begleiter eingefordert nach Massgabe der Möglichkeiten des Minus-Saldo-Inhabers.
Bei der Verbuchung des Geschäftsfalles aufgrund eines EUROWEG online Formulars wird der Betrag in €W in die Saldoübersicht eingetragen.
VIII. ZESSIONSVERBOT
Ausdrücklich untersagt ist den Teilnehmern die Übertragung von Salden an andere nicht registrierte Firmen oder fremde Personen, sowie eine andere Verfügung durch Zessionen. EUROWEG kann solchen Vorgängen jedoch zustimmen. Entsprechende Anfragen sind an EUROWEG schriftlich zu stellen und gelten nur dann als genehmigt, wenn sie schriftlich von EUROWEG genehmigt sind.IX. BUCHUNGSLIMITS und LEIHWEISE Verrechnungs-€
Jeder Unternehmer als Teilnehmer bekommt automatisch nach dem Zahlungs-Eingang seiner EUROWEG Aktienbeteiligungs-Gebühr ein Blanko-Buchungslimit (Blanko = durch Leistungen in der Zukunft abgedeckt) von Standard € 33‘000,. für seine Projekte freigeschaltet. Die Anmeldung als EUROWEG Genossenschafter-Teilhaber als Unternehmer bedingt zusätzlich die Unterzeichnung der "ehrenhaften Erklärung". Die Aufnahme ist kostenlos..Das Minus-Buchungslimit wird in der Regel durch €W Gutschriften aus Lieferungen und Leistungen an andere Teilnehmer auf der Saldoübersicht, gemäß Punkt VII, wieder ausgeglichen. Jeder hat dazu seinen kostenlosen EUROWEG E-Shop mit seinen Leistungen und Produkten zu füllen.
Insbesondere hat der registrierte Unternehmer die Verpflichtung, die Saldoübersicht genau zu prüfen, da er mangels Widerspruchs den aufscheinenden Saldo ausdrücklich anerkennt.
Jeder Teilnehmer hat sein Minuslimit binnen angemessener Frist (wenn möglich 365 Tagen) durch EUROWEG Verrechnungsgeschäfte (seine Leistungslieferungen an alle interessierten Teilnehmer) auszugleichen. Der Zeitpunkt bleibt offen und kann vom WEG-Begleiter mitbestimmt werden.
Sollte ein Teilnehmer nachweislich das System und dessen Teilnehmer in betrügerischer Art schädigen, so ist EUROWEG berechtigt, den Teilnehmer in einer Liste (Blacklist) dementsprechend anzuführen. Dies geschieht als Warnung und Schutz für andere Teilnehmer, mit der gelisteten Firma Geschäfte abzuwickeln.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Verrechnungs-€ von anderen Teilnehmern geborgt oder verborgt werden. In diesem Fall übernimmt EUROWEG keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Rückzahlung. Borger und Leihgeber haben eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, die zinslos sein muss. Es besteht auch keine Notwendigkeit, EUROWEG diesbezüglich zu informieren.
X. VOLLMACHT / INKASSO
Die Teilnehmer bieten hiermit EUROWEG und allen WEG-Begleitern die Vollmacht an, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung Forderungen auf Leistungserbringung aus diesem Vertrag gegen Teilnehmer geltend zu machen. (Direktes Inkasso durch Buchung)XI. KONTRAHIERUNGSZWANG
Jeder registrierte Teilnehmer, welcher sich Verrechnungs-€ ausgeborgt hat oder sein Buchungskonto im Minus-Saldo führt, ist verpflichtet, ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellungen durch andere Teilnehmer gemäss deren Einkaufsbedingungen mit einem Kompensationsanteil über EUROWEG von mind. 20% - 100% anzunehmen und die Aufträge durchzuführen. Registrierte Teilnehmer, die ihr Buchungskonto im Minus führen stimmen zu, dass in der Firmenbeschreibung und den Angeboten ein Button mit der Bedeutung "Teilnehmer muss verkaufen" sichtbar ist.XII. PROVISION
Als Provision erhält EUROWEG nur vom Verkäufer eine Gebühr von 2% . Davon gehen 1% an den WEG-Begleiter des Verkäufers, und 1% zur WEG-Zentrale. Die Verrechnungs-Provision in €W wird direkt vom Verrechnungskonto des Verkäufers abgebucht. Dieser erhält die Gebühr von seinem Kunden, indem er diese in seine Kalkulation einrechnet.EUROWEG hat das Recht, die Provisionssätze zu ändern. Bezahlte Provisionen sind zurückzahlbar, wenn ein getätigtes Geschäft im Nachhinein rückabgewickelt wird. Die Provisionen sind nach jeder Transaktion auf dem Verrechnungskonto sofort als solche ersichtlich. Wenn EUROWEG spezielle Provisionsangebote macht, können registrierte Teilnehmer dadurch keine Rechte für eine generelle Provisionsminderung ableiten.
XIV. BEENDIGUNG DER EUROWEG REGISTRIERUNG
Jeder registrierte Teilnehmer kann seine EUROWEG Registrierung ohne Angabe von Gründen beenden, indem er seine Angebote und sein Firmenprofil löscht oder vorübergehend auf unsichtbar stellt. Voraussetzung dafür ist dass er im Falle eines Minussaldos dieses entweder bar zurückbezahlt oder durch Verkäufe ausgleicht. Jeder Teilnehmer ist in jedem Fall jedoch verpflichtet, einen Überschuss auf der Saldoübersicht durch Geschäfte mit Teilnehmern der EUROWEG aufzubrauchen. Nach 365 Tagen jedoch kann er eine Barauszahlung verlangen, welche durch seinen WEG-Begleiter bei den anderen EUROWEG Teilnehmern mit Minus-Salden über 365 Tage im Inkassowege eingefordert wird. Sein Konto kann nur bei Saldo NULL gelöscht werden.XV. FRISTLOSE VERTRAGSAUFLÖSUNG
EUROWEG hat das Recht, aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist fristlos vom Vertrag bzw. der Registrierung zurückzutreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:Überschreitung von zugebilligten und durch WEG-Begleiter erteilten Garantien für die Einkaufslimits. Wenn der Teilnehmer, nach gestellter Fälligkeit, nicht innerhalb von 365 Tagen seine geborgten Minus-€ Salden durch (Zahlung oder) Lieferung an andere Teilnehmer ausgleicht.
Missbrauch von EUROWEG Verrechnungsgeschäften.
XVI. FORTSETZUNG DES VERTRAGES TROTZ ERÖFFNUNG DES AUSGLEICHSVERFAHRENS
Für den Fall, dass EUROWEG von ihrem Rücktrittsrecht aus Anlass der Eröffnung des Ausgleichverfahrens über das Vermögen eines Teilnehmers nicht Gebrauch macht, ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Ausgleichverwalter unverzüglich Kenntnis von der Teilnehmerschaft bei EUROWEG zu verschaffen. In diesem Fall verbleibt der Teilnehmer mangels Widerspruchs durch den Ausgleichsverwalter weiterhin im EUROWEG Pool.XVII. ÜBERSCHUSS IN DER SALDOÜBERSICHT BEI REGISTRIERUNGSBEENDIGUNG
Für den Fall, dass diese Vereinbarung mit dem Teilnehmer von EUROWEG aufgrund Punkt XVI. aufgelöst wird, findet Punkt XV, letzter Absatz, analoge Anwendung. Ein allfälliger Überschuss ist daher durch Verrechnungsgeschäfte mit registrierten Teilnehmern der EUROWEG aufzubrauchen oder nach 365 Tagen in bar einforderbar.XVIII. VERZUGSSCHADEN
Bei weiterem Zahlungsverzug nach der 365 Tagesfrist ist der säumige Teilnehmer verpflichtet, zur Abdeckung für Porto und Bearbeitungsspesen für jede jeweils nach weiteren 30 Tagen auszustellende Mahnung einen Pauschalbetrag von € 10,-- (in Worten zehn) zu bezahlen.XIX. RECHTSBEZIEHUNGEN
EUROWEG ist keine Bank sondern führt Verrechnungskonten in € = Werte-Erhaltungs- Euro. EUROWEG € können nicht in Bargeld in der Verrechnungsdatenbank umgewechselt werden. Sämtliche über EUROWEG vermittelten und/oder verrechneten Geschäfte geschehen auf freiwilliger Basis. Im Hinblick darauf, dass EUROWEG nur als Vermittler und/oder Kontoführer allenfalls im Vollmachtsnamen der Teilnehmer auftritt, sind alle Haftungen, welcher Art auch immer, ausgeschlossen, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen/Leistungen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aus Lieferungen und Leistungen werden durch diesen Vertrag nicht berührt. Derartige Ansprüche sind zwischen den Teilnehmern untereinander abzuwickeln, d.h., dass Entschädigungen und Schadensersatzleistungen dem unmittelbaren Geschäftspartner in bar zu bezahlen sind, ohne dass EUROWEG darauf Einfluss nimmt. Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten sind jeweils nur zwischen den registrierten Teilnehmern (z.B. Lieferanten und Empfängern einer Ware/Dienstleistung) auszutragen, ohne dass hierdurch das Recht von EUROWEG auf Eintragung der Beträge auf den Saldoübersichten verloren geht. Erfolgte Eintragungen auf den Saldoübersichten, wie Belastung des Käufers und Gutschrift für irrtümliche oder grundlose Leistung, bzw. eine irrtümliche Bezahlung, der im Wege des Austauschsachverkehres bezogenen Waren/Dienstleistungen, ist EUROWEG unverzüglich zu verständigen und unter schriftlicher Bekanntgabe des gesamten Sachverhaltes um Korrektur der Saldoübersicht zu ersuchen.XX. KLAGEN - GERICHTSSTAND
Grundsätzlich verzichten EUROWEG Leistungsverrechner auf Klagen untereinander, gegen die EUROWEG oder gegen die HuMan-Bewegung. Es werden am Sitz der EUROWEG oder eines WEG-Begleiters Schlichtungsstellen als zuständig von allen Teilnehmern anerkannt.Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und zwar sowohl zwischen den Teilnehmern und der EUROWEG, als auch zwischen den Teilnehmern untereinander, ist der Sitz der EUROWEG oder deren zuständige Verrechnungszentrale in den Städten, unabhängig vom Sitz des Teilnehmers. Es wird daher durch Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages ausschließlich die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes anerkannt.
XXI. RECHTSWIRKSAMKEIT
Mündliche Nebenverabredungen zu dieser Vereinbarung bestehen keine und wurden auch keine getroffen. Vertragsänderungen können ausschließlich mit der EUROWEG oder deren Zentralen in den Städten rechtsverbindlich vereinbart werden. Ergänzungen, sowie Veränderungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte diese Vereinbarung oder auch nur einzelne Bestimmungen derselben rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen, welche vollinhaltlich in Geltung bleiben und ausdrücklich anerkannt werden.Im Falle der Teilnichtigkeit bzw. Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung ist EUROWEG und die HuMan-Bewegung berechtigt, diese durch andere rechtswirksame Vereinbarungen oder Bestimmungen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen, zu ersetzen oder zu ergänzen.
XXII. ANGEBOTE und ZUSTIMMUNG zur DATEN-ANZEIGE und zum DATENSCHUTZ
Waren und Dienstleistungen des EUROWEG Teilnehmers werden unter seinem Namen in der EUROWEG Online- Datenbank als Angebot aufgenommen. Der EUROWEG Teilnehmer hat Anspruch auf kostenlosen Bezug der Teilnehmerangebote mittels Internet.Jeder Teilnehmer kann jederzeit die ihn betreffenden Daten in der EUROWEG Online-Datenbank ergänzen oder löschen lassen. Der Teilnehmer erklärt mit der Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in die Datenbank, mit der Verarbeitung durch Datenträger im Sinn des Datenschutzgesetzes, einverstanden zu sein und diesbezüglich sämtliche erforderlichen Erklärungen nach dem Datenschutzgesetz abzugeben.
Er erteilt die Zustimmung zur Übermittlung der aufgenommenen Daten, insbesondere Branche der Person/Firma, Name der Person/Firma, Hinweis auf Hersteller, Einzel- Großhandel und Art der Dienstleistung, Name der Bezugsperson (Vorstand, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigter, Verkäufer, Einkäufer), Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mailadresse, Teilnehmernummer, Angebot und Nachfrage an andere Unternehmen zum Zweck der Werbung und Geschäftsanbahnung für den Teilnehmer.
Diese Zustimmung gilt auch zur Benützung dieser Daten durch EUROWEG für eigene Werbezwecke.
XXIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
EUROWEG AG übernimmt insbesondere keine wie immer geartete Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit von Software und Hardware insbesondere durch technische Mängel im Internet entstehen. EUROWEG übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die aufgrund,a) der mangelhaften Verfügbarkeit bzw. der einwandfreien Funktionsweise des Internets,
b) der Verwendung von Soft- bzw. Hardware bei der Benutzung der Web-Seite der EUROWEG sowie,
c) der fehlerhaften oder mangelhaften Erbringung der vertraglichen Leistungen infolge technischer Unwägbarkeiten der Soft- und Hardware sowie des Internets entstehen.
CH 3636 Forst-L., 04.03.2023 HJK