EUROWEG als elektronischer Wechsel


Kurzfassung worum es geht!

Die elektronische Wechsel-Darstellbarkeit ist nun im EUROWEG Verrechnungsprogramm möglich gemacht worden und mit folgenden Bedingungen ergänzt:

Zahlungsmittel (nach Gesetz)


Ein einmal angenommener Wechsel kann wegen seiner guten Umlauffähigkeit (Indossierung, gutgläubiger Erwerb) gut als Zahlungsmittel verwendet werden. Selbst ein noch nicht angenommener Wechsel eignet sich wegen der Annahmehaftung des Ausstellers dafür. Kann z. B. ein Käufer seine Kaufpreisschuld nicht in bar zahlen, weil er kein Geld hat, so kann er auch einen vom Verkäufer ausgestellten Wechsel annehmen. Anzahlungshalber ist der Verkäufer dann Gläubiger eines durch Annahme des Wechsels begründeten abstrakten Schuldverhältnisses. Durch Indossierung des Wechsels kann er mit dem Wechsel seinerseits zahlen.

Der Aussteller (in der Regel ist das der Gläubiger, weist seinen Schuldner, hier auch Bezogener genannt, im Wechsel an, zu einem bestimmten Tag (bei EUROWEG nach 1-2 Jahren) an einem bestimmten Ort den im Wechsel genannten Betrag zu zahlen. Solange der Wechsel noch nicht vom Schuldner (quer-)unterschrieben wurde, nennt man ihn Tratte (von lat. trahere = „ziehen“). Hat der Schuldner die Anweisung durch seine Unterschrift akzeptiert, nennt man den Wechsel auch Akzept. Unterschreibt er das Wechselformular, bevor der Aussteller es vollständig ausgefüllt hat, spricht man von einem Blankoakzept. (Bei EUROWEG muss kein unterschriebenes Papier vorliegen, denn jede Buchung wird als solches Wechseldokument an Zahlungsstatt gewertet).

Der Inhaber kann den Wechsel an Dritte (alle Teilnehmer bei EUROWEG automatisch) weitergeben und ihn somit seinerseits als Zahlungsmittel verwenden. In diesem Fall muss vom Inhaber (Indossant) die Weitergabeerklärung (das Indossament) auf der Rückseite des Wechsels festgehalten werden. Der Wechselnehmer (Remittent oder Indossatar) erwirbt damit die vollen Rechte an dem Wechsel. Eine solche Weitergabe kann beliebig oft erfolgen.

Bei Fälligkeit wird der Wechsel meist nicht direkt dem Schuldner zur Zahlung vorgelegt, sondern dessen Hausbank (die im Wechsel angegebene Zahlstelle) zur Einlösung übermittelt.

Kreditmittel


A = Bezogener, B = Aussteller, C = Begünstigter

Die wirtschaftliche Hauptfunktion des Wechsels ist heute die Waren-Kreditfunktion, wobei hier zwei Konstellationen vorkommen: Handelswechsel und Kreditwechsel. Für folgende Beispiele gilt: A = Bezogener, B = Aussteller, C = Begünstigter

Handelswechsel

Beim Handelswechsel fußt die Kreditfunktion darauf, dass sehr häufig ein Wechsel erst auf Sicht oder zu einem bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen ist. Wirtschaftlich gewährt der Aussteller dem Bezogenen einen Waren-Kredit. Weil Kredite im Geschäftsverkehr nicht umsonst vergeben zu werden pflegen, kann die Wechselsumme auch verzinst werden. (Bei EUROWEG existiert kein Zins).

Bsp.: A kauft von B Waren. A zahlt dabei nicht bar, sondern akzeptiert einen von B ausgestellten Wechsel, der besagt, dass A binnen in der Regel drei Monaten- einem Jahr einen bestimmten Betrag an C zu zahlen hat. C ist derjenige, dem B wiederum Geld schuldet. Anstatt bei C bar zu bezahlen, gibt B den Wechsel an C. C hat nun ein Wertpapier in Händen, das eine Forderung gegen A verbrieft (d. h. zum Inhalt hat).

Kreditwechsel (Finanzwechsel)

Eine Kreditfunktion hat der Wechsel auch dann, wenn der Bezogene den Wechsel deshalb annimmt, um dem Aussteller eine Forderung aus dem abstrakten Schuldverhältnis zu verschaffen. Das Deckungsverhältnis besteht dann in einem Darlehensvertrag.

Bsp.: A nimmt bei B (Bank) Kredit auf, indem B einen von A ausgestellten Wechsel akzeptiert. B gibt hierbei ihr Akzept, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. A kann nun den Wechsel an einen Dritten, C, als Zahlungsmittel weitergeben. Jedoch verpflichtet sich A dazu, für eine entsprechende Deckung auf dem Konto zu sorgen.