Gesetzlicher Gewinn-Schutz


Die Banken haben sich vor 100 Jahren bereits einen gesetzlichen Gewinnschutz im Schweizerische Obligationen - Recht festschreiben lassen, was ihnen ein leistungsloses Einkommen auf Jahrhunderte garantiert. Dadurch wird der Zins auch nicht mehr in Frage gestellt, obwohl er aus ethischen Gründen stets verboten war und wieder verboten werden müsste.
Der betreffende Artikel lautet:

OR 313 - 314. Titel: Zinsvorschriften

313: Im Kaufmännischen Verkehr sind auch ohne Verabredung Zinse zu bezahlen.

314: Wenn der Vertrag die Höhe des Zinsfusses nicht bestimmt, so ist derjenige Zinsfuss zu vermuten, der zur Zeit und am Orte des Darlehensempfanges für die betreffende Art von Darlehen üblich war.

Mangels anderer Abreden sind versprochene Zinsen als Jahreszins zu entrichten.

Die vorherige Übereinkunft, dass die Zinse zum Kapital geschlagen und mit diesem weiter verzinst werden sollen, ist ungültig unter Vorbehalt von kaufmännischen Zinsberechnungen im Konto-Korrent und ähnlichen Geschäftsformen, bei denen die Berechnung von Zinseszinsen üblich ist, wie namentlich bei Sparkassen.

Kommentar von HJK:

Diesen Artikel lass ich in der Berufsmittelschule in Zürich im Jahre 1971. Mir war sofort klar, das ist im Kern ein Gewinnschutz für das Produkt Geld und die Banken. Dieser Banken-Gewinnschutz war für mich als die geniale Lösung ins Auge gesprungen für die Zeit der gesättigten Märkte, die unweigerlich in allen Branchen kommen müssen. Dann spätestens brauchen auch alle Unternehmer einen "solchen gesetzlichen Gewinnschutz" ansonsten sie sich alle im wilden Konkurrenzkampf ruinieren, in erster Linie aber stets den Gewinn reduzieren. Der Gewinn ist immer "Mass für die Einmaligkeit, Mass für Freiheit und Mass für Motivation" und darf nie mehr mit Steuern bestraft werden, sonder wird von der HuMan-Wirtschaft gesetzlich geschützt. Das dreht die Welt vom Kopf endlich auf die Füsse.

Im Verrechnungs-System der EUROWEG ist der Leistungsgewinn nie mehr der Verlust eines Anderen. Beide können nur noch gewinnen. Wohlstand ist Waren- und Dienstleistungs-Gewinn. Also dar dieser Gewinn auch nie mehr besteuert werden. 

Zins-Verbot!


Der Zins kann nie mehr verboten werden, denn der heutige extreme Geldmangel in vielen Ländern verursacht immer Zinsen, denn wer Geld anbietet, kann dafür einen Zins verlangen. Nur wenn es den Satz: "Leihst Du mir Geld" nicht mehr gibt, ist der Zins für alle Zeiten beseitigt.

Dieses Ziel ist mit der EUROWEG Leistungsverrechnung sehr leicht zu erreichen, denn die Unternehmer geben nun jedem Kunden "Waren-Kredite" in der ausreichenden Höhe. Diese Waren-Kredite werden vom WEG-Begleiter, der jedem Kunden und Unternehmer zugeordneten ist, in der EUROWEG Verrechnungs-Datenbank eröffnet resp. frei geschaltet je nach Bedarf unmittelbar bei der Bestellung. Somit schaffen wir unser eigenes Gelt, jederzeit am rechten Ort zur rechten Zeit in der richtigen Menge. Die Gegenbuchungen lösen dann diesen Warenkredit (Geltmenge) wieder auf. Das Konto wird saldiert. Diesen Auftrag haben eigentlich die Notenbanken, sind aber total gescheitert und haben sich auf das simple "Inflations-Thema" konzentriert, sich aber nie um die richtige Geldmenge am richtigen Ort zur richtigen Zeit gekümmert. Daher müssen sie als gescheitert bezeichnet werden und alle Regierungen müssen Ihnen dieses unter "Vortäuschen falscher Tatsachen" erschlichenen "Geldmonopol" entziehen.

Keine Gewinnsteuer, nur noch eine Umsatz-Steuer


Der neue "gesetzliche Gewinnschutz" führt automatisch zu einer sich nur auf den Umsatz konzentrierten Umsatz-Steuer. Eine Besteuerung des Gewinnes ist darin unsinnig. Diese Aufhebung der Gewinnsteuer erlöst uns auch vom Zeitdruck zur Erstellung von Jahres-Bilanzen und Quartals-Rechnungen nur für die Börsen und den Staat, der am Gewinn Ende des Jahres sich nochmals bereichern will. Wir können den neuen HuMan-Staat mit einer einzigen Umsatz-Stuer von 15% ohne Rückforderungen von Vorsteuern problemlos erhalten und schuldenfrei finanzieren. Auf allen RECHNUNGEN, die nun in jeder Software in "GELTUNGS-SCHEIN" umbenannt werden, wird diese 15% USt. belastet. Der Staat erhält den so errechneten Betrag online gleich gutgebucht. Die 1%-3% Spesen für das EUROWEG-System, wobei der WEG-Begleiter davon 1% erhält, 1% geht in die Konkursabsicherung, und der Rest zur EUROWEG, werden diese Beträge alle auch automatisch bei Erstellung den jeweiligen Konten gutgeschrieben.

Was machen wir in der Baubranche mit EUROWEG


Die EUROWEG AG hat ein